Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Codemorrow UG (haftungsbeschränkt)
- Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Codemorrow UG (haftungsbeschränkt) („Codemorrow“) und ihren Kunden über Beratungs-, Analyse-, Optimierungs- und sonstige Dienstleistungen im Bereich IT, Cloud-Infrastruktur, Softwarelizenzierung und IT-Kostenmanagement.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Codemorrow deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.3 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.
- Leistungsgegenstand
2.1 Codemorrow erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Analyse und Optimierung von Cloud-Kosten (z. B. Microsoft Azure, AWS, Google Cloud)
- Beratung zu Softwarelizenzierung und Lizenzmanagement
- Analyse von IT-Infrastrukturen und Softwareverträgen
- Unterstützung bei Vertragsverhandlungen mit Software- und Cloud-Anbietern
- Audit-Vorbereitung und Audit-Begleitung
- strategische IT- und Cloud-Beratung
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder Statement of Work (SOW).
2.3 Codemorrow schuldet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, eine Beratungsleistung nach anerkannten fachlichen Standards, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
- Vergütungsmodelle
3.1 Die Vergütung erfolgt gemäß dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
3.2 Typische Vergütungsmodelle sind:
- Festpreis
- Zeit- und Materialbasis (Stunden- oder Tagessätze)
- erfolgsabhängige Vergütung (Success Fee)
- Hybridmodelle (Grundhonorar + Erfolgsbeteiligung)
- Erfolgsabhängige Vergütung (Success Fee)
4.1 Sofern eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart wurde, erhält Codemorrow einen prozentualen Anteil an den durch die Beratungsleistung realisierten Einsparungen.
4.2 Einsparungen können insbesondere entstehen durch:
- Reduzierung von Cloud-Kosten
- Optimierung von Lizenzverträgen
- Vermeidung von Überlizenzierung
- Vertragsneuverhandlungen mit Softwareanbietern
4.3 Die Berechnung der Einsparung erfolgt auf Basis der im Vertrag oder Angebot definierten Ausgangswerte.
4.4 Die Erfolgsvergütung kann sich über einen definierten Zeitraum (z. B. 12–36 Monate) erstrecken.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde verpflichtet sich, Codemorrow alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
5.2 Hierzu gehören insbesondere:
- Zugriff auf Cloud- und IT-Managementsysteme
- Lizenz- und Vertragsunterlagen
- Nutzungsdaten und Abrechnungen
- Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis
5.3 Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kunden können zusätzlich berechnet werden.
- Drittanbieter und Plattformen
6.1 Die Beratung von Codemorrow kann sich auf Produkte und Plattformen Dritter beziehen, insbesondere Cloud- und Softwareanbieter.
6.2 Codemorrow hat keinen Einfluss auf Preisgestaltung, Lizenzmodelle oder Vertragsbedingungen dieser Anbieter.
6.3 Änderungen der Lizenz- oder Preismodelle durch Drittanbieter begründen keine Haftung von Codemorrow.
- Lizenzinterpretation
7.1 Die von Codemorrow vorgenommenen Analysen und Empfehlungen zur Softwarelizenzierung basieren auf öffentlich verfügbaren Informationen sowie den vom Kunden bereitgestellten Daten.
7.2 Lizenzmodelle können komplex sein und von Softwareanbietern unterschiedlich interpretiert werden.
7.3 Codemorrow übernimmt daher keine Garantie für die verbindliche Auslegung von Lizenzbedingungen durch Softwarehersteller oder deren Auditoren.
- Audit-Begleitung
8.1 Codemorrow kann Kunden bei Software-Audits unterstützen.
8.2 Die Verantwortung für die Einhaltung von Lizenzbedingungen verbleibt jedoch beim Kunden.
8.3 Codemorrow haftet nicht für Nachforderungen von Softwareherstellern, die aus Audits resultieren.
- Nutzungsrechte
9.1 Sämtliche Konzepte, Analysen, Tools, Dokumentationen und Methoden von Codemorrow bleiben geistiges Eigentum von Codemorrow.
9.2 Der Kunde erhält ein einfaches, nicht exklusives Nutzungsrecht für interne Zwecke.
9.3 Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Codemorrow.
- Vertraulichkeit
10.1 Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlich bekannten Informationen.
10.2 Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
- Haftung
11.1 Codemorrow haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
11.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Codemorrow nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
11.3 Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den Wert des jeweiligen Projekts oder maximal 100.000 EUR begrenzt.
11.4 Codemorrow haftet nicht für:
- entgangenen Gewinn
- indirekte Schäden
- Folgeschäden aus IT-Systemänderungen
- Entscheidungen des Kunden auf Basis der Beratung
- Referenznennung
Codemorrow ist berechtigt, den Kunden unter Nennung des Unternehmensnamens und Logos als Referenz zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
- Vertragslaufzeit und Kündigung
13.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
13.2 Sofern keine feste Laufzeit vereinbart wurde, kann der Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
13.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Höhere Gewalt
14.1 Ereignisse höherer Gewalt entbinden die Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
14.2 Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Stromausfälle, Cyberangriffe oder behördliche Maßnahmen.
- Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.2 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Codemorrow UG (haftungsbeschränkt).
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Griesheim, 01.04.2026

